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   OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92   

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OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92 (https://dejure.org/1993,11978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.1993 - 4 W 117/92 (https://dejure.org/1993,11978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 1993 - 4 W 117/92 (https://dejure.org/1993,11978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit von einem Friseursalon in eine Weinstube; Beurteilung des Umfangs einer Gebrauchsregelung geforderte Mitberücksichtigung des Charakters der Wohnanlage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Der mit Bestimmungen und Grundsätzen des Zivilprozeßrechts begründeten abweichenden Ansicht des Kammergerichts (WuM 1993, 434), daß es bei Unterlassungsanträgen nur auf das Interesse des Antragstellers und nicht auf das Abwehrinteresse des Antragsgegners ankomme, vermag der Senat nicht zu folgen; sie ist mit § 48 Abs. 2 WEG nicht vereinbar (vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1993, 290).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03

    Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung

    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02

    Wohnungseigentum: Beschränkung des Rechts eines Sondernutzungsberechtigten;

    Der mit Bestimmungen und Grundsätzen des Zivilprozessrechts begründeten abweichenden Ansicht des Kammergerichts (WuM 1993, 434), dass es jedenfalls bei Unterlassungsanträgen nur auf das Interesse des Antragstellers und nicht auf das Abwehrinteresse des Antragsgegners ankomme, was ggf. auch für Duldungsansprüche gelten könnte, vermag der Senat nicht zu folgen; sie ist mit § 48 Abs. 2 WEG nicht vereinbar (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, unter Hinweis auf OLG Karlsruhe WuM 1993, 290).
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